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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 29/10 (BFH) |
§§: | AO § 227, AO § 163, GewStG § 10 a Satz 2 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Mindestbesteuerung, Betriebsaufgabe, Billigkeit, Erlass |
Rechtsfrage: | Liegt eine sachliche Unbilligkeit vor, soweit die Mindestbesteuerung nach § 10 a Satz 2 GewStG nicht nur zu einer zeitlichen Streckung, sondern zum endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (hier: Liquidation einer Projektgesellschaft aufgrund absehbaren Scheiterns des Projekts) führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6216/06 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 29/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 32 50 |