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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/16 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 226, AO § 47
Schlagwörter Abrechnung, Aufrechnung, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Aufrechnung des Finanzamts (als Schuldner der Steuererstattung) gegen Regressansprüche aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaft gegenüber dem Ehemann der Klägerin. Durfte das FG, da das Finanzamt für das Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung keine materiell rechtskräftige Entscheidung beigebracht hat, diese selbst prüfen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 26.02.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1200/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2017
Erledigungs-Az: VII R 12/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 52