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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 108/97 |
§§: | ZK-DVO Art. 454 Abs. 2, ZK-DVO Art. 454 Abs. 3, ZK Art. 1, AO 1977 § 127 |
Schlagwörter | Zuständigkeit, Versandverfahren, Carnet TIR |
Rechtsfrage: | Anforderungen an den Nachweis des Ortes der Zuwiderhandlungen gemäß Art. 454 ZK-DVO. Ist neben den Vorschriften des ZK und der ZK-DVO die Anwendung nationaler Normen (AO 1977 § 127) möglich? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 65/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VII R 108/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | BFH-Beschluß vom 7.7.1998, VII R 108/97 (Vorlage an den EuGH) - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.07.2000, VII R 108/97 (NV) - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 84 |