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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 21/03 | 
| §§: | EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, EStG § 21 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Nutzungswertbesteuerung, Wohnflächenvergrößerung | 
| Rechtsfrage: | Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Wohnungsvergrößerung - Sind nach dem 31.12.1986 entstandene Wohnflächen, die mit der bisherigen selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus eine wirtschaftliche Einheit bilden, unabhängig von ihrer Größe in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen - Ist das Tatbestandsmerkmal "wesentliche oder unwesentliche Erweiterung der Wohnfläche" für die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung maßgebend - Wann ist eine Vergrößerung der Wohnfläche noch von untergeordneter Bedeutung i.S. der BFH-Rechtsprechung und reicht eine (hier: auf einen Anbau beruhende) Wohnflächenvergrößerung von 51,7 v.H. allein aus, um die große Übergangsregelung auszuschließen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.05.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3462/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 38 45 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2005 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 21/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 70 | 
