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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 9/03 |
§§: | VersStG § 3 Abs. 1, VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 9 Abs. 1, VersStG § 6 |
Schlagwörter | Versicherungsteuer, Gegenstand, Aufrechnung, Entgelt, Vorausprämie, Abrechnung |
Rechtsfrage: | Begriff des Versicherungsentgelts: Unterliegen sämtliche Zahlungen die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken sind der Versicherungsteuer. Mindern Aufrechnungen mit einer wieder auszukehrenden Prämienerstattung das Versicherungsentgelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VII 268/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 9/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 41 39 |