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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 118/00 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gehaltszahlung, Rechenfehler, Arbeitslohn, Zufluss |
Rechtsfrage: | Sind durch Rechenfehler veranlaßte Gehaltszahlungen als Arbeitslohn im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfassen? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3911/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VI B 118/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |