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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 41/12 (BFH) |
§§: | EStG § 74 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abzweigung, Unterhaltspflicht, Ermessen |
Rechtsfrage: | Abzweigung von Kindergeld: In welcher Höhe ist eine pauschale Abzweigung von 50 % des Kindergeldes ermessensgerecht, wenn aufgrund detaillierter Berechnung Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 92,13 % festgestellt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 419/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 31 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 41/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 30 50 |