Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 17/02
§§: EStG § 50a Abs. 4 Nr. 3, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Steuerabzug, beschränkte Steuerpflicht, Recht, Werbekampagne, gewerbliche Leistung, Überlassung
Rechtsfrage: Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG einer inländischen KG für eine Vergütung, die sie an ihre beschränkt steuerpflichtige Vertragspartnerin gezahlt hat, weil dafür Rechte für eine geplante Werbekampagne mit einer natürlichen Person überlassen worden sind, oder sind damit gewerbliche Leistungen erbracht?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.12.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 2521/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 470
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.10.2002
Erledigungs-Az: I B 17/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 73/02