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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 10/05
§§: EStG 2002 § 33 c Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, EStG 2002 § 33 c Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderbetreuung, Verfassung
Rechtsfrage: Verstößt § 33 c EStG 2002 gegen die Art. 3, 6, 14 des Grundgesetzes, da zusammenlebende unverheiratete Eltern im Rahmen des § 33 c Abs. 1 EStG 2002 wie Ehegatten behandelt werden (Schlechterstellung), andererseits aber gem. § 33 c Abs. 2 EStG 2002 nur die Hälfte des Abzugsbetrages (wie Alleinstehende) erhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.01.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 9238/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: III R 10/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 13