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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 28/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a, InsO § 159, InsO § 166 Abs. 2, InsO § 170
Schlagwörter Geschäftsbesorgungsvertrag, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Massekosten, Grundpfandrecht
Rechtsfrage: 1. Liegt ebenso wie bei der Einziehung von pfandrechtsbelasteten Mieten für die Grundpfandgläubiger im Rahmen der kalten Zwangsverwaltung gegen Inkassogebühren zugunsten der Masse eine gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 umsatzsteuerpflichtige Geschäftsbesorgungsleistung des Insolvenzverwalters für die Pfandgläubiger vor, wenn die absonderungsberechtigten Gläubigerbanken den Insolvenzverwalter gegen Entrichtung eines Massekostenbeitrags mit der freihändigen Veräußerung der mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücke beauftragen (Anschluss an BFH-Urteil vom 18.8.2005 V R 31/04, BStBl II 2007, 183)? - 2. Berechtigt die Vorschrift des § 166 Abs. 2 InsO den Insolvenzverwalter vom Wortlaut her zur Verwertung verpfändeter Forderungen oder ist eine analoge Anwendung dieser Vorschrift möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.06.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 3940/07 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1882
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.2011
Erledigungs-Az: V R 28/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 59