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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 101/07 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Nr. 5 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Ausbildung, Wechselnde Einsatzstellen | 
| Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Ist eine studierende Rechtspflegeanwärterin mit verschiedenen Tätigkeitsstätten (mehrere Ausbildungsorte/ Studienort) an wechselnden Einsatzstellen tätig, wenn keine der Ausbildungsstätten als Mittelpunkt der Ausbildungstätigkeit angesehen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.11.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 5060/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 40 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 | 
| Erledigungs-Az: | III R 101/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 40 | 
