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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/14 (BFH) |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 |
Schlagwörter | Entschädigung, Betriebsverpachtung, Ermäßigter Steuersatz, Tarif |
Rechtsfrage: | Ist die Anrufung von Zivilgerichten wegen Fragen der Rechte und Pflichten aus Verträgen dazu geeignet, dass fortan vereinnahmte Entgelte nicht mehr gewöhnliche Erfüllungsleistungen aus diesen Verträgen sind, sondern deshalb Entschädigungsleistungen sind, weil der zivilgerichtliche Verfahrensausgang eine neue Rechtsgrundlage schafft und die ursprüngliche Vertragsgrundlage dadurch weggefallen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1015/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 22/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 35 |