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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-325/98 (EuGH)
§§: EG-Vertrag Art. 95
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Wie ist Art. 95 EG-Vertrag auszulegen? Es geht um die differenzierende Besteuerung von Kraftfahrzeugen sowie um die Besteuerung nach der steuerlichen Nutzleistung.
Vorinstanz: Tribunal de grande instance Lille
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.05.1999
Erledigungs-Az: Rs C-325/98