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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/01
§§: FGO § 63, FGO § 41, FGO § 76
Schlagwörter Klage, Passivlegitimation, Beklagter, Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage: Konnte das FG die Klagen (der Kläger 1. bis 3.) gegen 6 Beklagte auf Feststellung, ob jeweils einer der Beklagten rechtswidrige Steuerbescheide erlassen hat (Feststellungsklagen), bzw. auf Verpflichtung zum Erlass von Verwaltungsakten (Verpflichtungsklagen) wegen Rechtsmissbräuchlichkeit als unzulässig abweisen, wenn es versucht hat, auf sachdienliche Anträge der Kl. hinzuwirken? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 05.12.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 1305/99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2001
Erledigungs-Az: II R 18/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet