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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/95
§§: FGO § 68, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 44 Abs. 2, AO 1977 § 165
Schlagwörter Rechtsbehelfsverfahren, Rechtsschutzbedürfnis, Mündliche Verhandlung, Änderungsbescheid, Gegenstand des Verfahrens
Rechtsfrage: Rechtsschutzbedürfnis für Klage bzw. Erledigung des Rechtsstreits, wenn der FA-Vertreter in der mündlichen Verhandlung die Aufhebung der Einspruchsentscheidung, die weitere Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung in den verfassungsrechtlich streitigen Punkten sowie die Hauptsacheerledigung erklärt? Unwirksamkeit der zu Protokoll abgegebenen FA-Erklärung bzw. Unvereinbarkeit mit § 68 FGO n.F.? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.10.1994
Vorinstanz/AZ: VI 126/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.1998
Erledigungs-Az: X R 10/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen