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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 95/99 | 
| §§: | EStG § 10 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassungsmäßigkeit | 
| Rechtsfrage: | Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen im Jahr 1989. (Hinweis: Das ursprünglich unter dem Az. IV R 90/99 geführte, an den XI. Senat des BFH abgegebene Verfahren -dortiges XI R 64/99- wurde von diesem an den IV. Senat des BFH zurückgegeben.) - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.10.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 212/1999 (neu) | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 505 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.05.2003 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 95/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 70 | 
