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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/10 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 15 a, AO § 169, UStR Abschn. 208
Schlagwörter Vorsteueraufteilung, Vorsteuerberichtigung, Geldspielautomat, Aufteilungsmaßstab, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: 1. Ist die nicht direkt zuordenbare Vorsteuer bei Umsätzen mit Geldspielgeräten und Unterhaltungsspielgeräten nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen oder ist der vom Stpfl. gewählte Aufteilungsmaßstab nach der für die aufgestellten Geräte jeweils benötigten Nutzfläche sachgerecht und demnach anzuwenden? - 2. Ist eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen, wenn die Geldspielgeräte nunmehr für steuerfreie Umsätze verwendet werden, eine Korrektur der zuvor als steuerpflichtig behandelten Umsätze aufgrund der bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.02.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 5246/06 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 988
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2013
Erledigungs-Az: XI R 4/10
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 4/10 ruht gemäß Beschluss vom 2.2.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs C-511/10. - Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 8.11.2012 Rs C-511/10 wird das Verfahren XI R 4/10 fortgeführt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 29 90