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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/06 |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, BKGG § 1 Abs. 3, AuslG § 69 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltstitel, Polen |
Rechtsfrage: | Kindergeld für polnischen Staatsbürger für den Zeitraum des Aufenthalts in der BRD mit befristeter Aufenthaltsbefugnis: Kann die vom BVerfG im Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97 speziell zum § 1 Abs. 3 BKGG getroffene Regelung auch auf die Anwendungsfälle des (wortgleichen) § 62 Abs. 2 EStG übertragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | IV 38/2006 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 86 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |