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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/05
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 133, BGB § 163
Schlagwörter Entnahmegewinn, GmbH-Anteil, Betriebsvermögen, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Wurde aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen (Betriebsgesellschaft) an Angehörige (Brüder/Sohn) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem Nominalwert ein Entnahmegewinn im Besitzeinzelunternehmen erzielt oder befanden sich die Geschäftsanteile zum Zeitpunkt des Verkaufs/der Übertragung nicht im Betriebsvermögen (aufgrund der abgeschlossenen Verträge maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung während des Stadiums der neu errichteten GmbH und ihrer Vorgesellschaft)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.03.2005
Vorinstanz/AZ: 12 K 3837/02 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2007
Erledigungs-Az: X R 17/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 12 23