Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 42/07 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 4 a, GG Art. 3, GG Art. 14 |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Überentnahme, Verfassung, Nettoprinzip, Gleichheitsgrundsatz |
| Rechtsfrage: | 1. Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nur aufgrund eines Überentnahmevortrags aus den Vorjahren, obwohl im Streitjahr selbst tatsächlich keine Überentnahmen getätigt wurden? - 2. Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Zinssatzes von 6 v.H. zur Berechnung des Hinzurechnungsbetrags? - 3. Verstoß gegen das Nettoprinzip, den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 19.12.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 5373/04 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 572 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 36 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.08.2010 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 42/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 31 12 |