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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 15/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 70 Abs. 2 Satz 1, EStG § 70 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Altersgrenze, Änderung der Verhältnisse, Aufhebung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem Erreichen einer der in § 32 Abs. 4 EStG genannten Altersgrenzen um eine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG oder ist ein Kindergeldbescheid, der keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung enthält und bei dem verwaltungsintern im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Höchstalters von 27 auf 25 Jahre unzutreffend eine Befristung der Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verfügt wurde, gemäß § 70 Abs. 3 EStG mit Wirkung ab dem auf die Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids folgenden Monat zu korrigieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 06.03.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1484/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1479
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2014
Erledigungs-Az: XI R 15/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 04