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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 28/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, AO § 163 | 
| Schlagwörter | Kostendeckelung, 1 %-Regelung, Sonderbetriebsvermögen, Billigkeitsmaßnahme | 
| Rechtsfrage: | Ist für die Anwendung der sog. Deckelungsregelung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2002 S. 148) auf die Kfz-Überlassung einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Maßgabe der 1%-Regelung der Aufwand der Gesellschaft (Mietzahlungen) oder der Aufwand eines Gesellschafters (tatsächliche Kfz-Kosten) maßgeblich, wenn es sich bei dem überlassenen Kfz um an die Gesellschaft vermietetes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.10.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3109/08 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1093 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 32 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.09.2012 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 28/10 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 49 | 
