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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1733/18 (BVerfG) |
§§: | EStG 2009 § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, EStG 2009 § 33 Abs. 2 |
Schlagwörter | gesetzliche Krankenversicherung, Pflichtmitglied, private Krankenversicherung, freiwillig, Sonderausgabe, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | X R 5/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 260 S. 148 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 02 08 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2019 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1733/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |