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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 2664/18 (BVerfG) |
| §§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Bewertung, Ausschüttung, Rückwirkung, Wertansatz, offene Gewinnausschüttung, gemeiner Wert, Rechtsstaatsprinzip, Sachausschüttung |
| Rechtsfrage: | Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8 b Abs. 3 Satz 1 KStG - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 11.04.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | I R 34/15 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 262 S. 16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 17 16 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 03.04.2024 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 2664/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |