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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/15 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Darlehensforderung, Verlust, Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3661/14 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 18 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 45 |