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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 5/15 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 6, EStG § 32 d Abs. 4, EStG § 32 d Abs. 6 |
Schlagwörter | Verrechnung, Verlustvortrag, Abgeltungsteuer |
Rechtsfrage: | Ist eine Verrechnung von zum 31.12.2008 festgestellten Verlustvorträgen aus negativen Kapitaleinkünften (sog. Altverluste) unmittelbar mit den im Streitjahr 2009 erzielten Kapitaleinkünften möglich und ist auf die verbleibenden Kapitalerträge der Abgeltungsteuersatz von 25 % anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3941/11 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 399 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 12 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 5/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 29 |