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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 37/12 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a, UStDV § 17 a, UStDV § 17 c, UStG § 14
Schlagwörter Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Fahrzeug, Belegnachweis, Buchnachweis, Rechnungsberichtigung, Binnenmarkt, EG, EU
Rechtsfrage: Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen: Kann eine Heilung des Belegnachweises bereits durch die Vorlage berichtigter Rechnungen erreicht werden oder sind für die Heilung des Belegnachweises höhere Anforderungen zu stellen und muss hierfür ein Zugang der berichtigten Rechnungen beim Leistungsempfänger nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden? Ist es in diesem Zusammenhang entscheidend, ob eine Erwerbsbesteuerung im Empfängermitgliedstaat noch nachgeholt werden kann oder mangels Erreichbarkeit des Abnehmers nicht mehr möglich ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.01.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 676/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2014
Erledigungs-Az: XI R 37/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 51