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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/13 (BFH)
§§: EStG § 34, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c, HGB § 89 b
Schlagwörter Handelsvertreter, Tarifermäßigung, Ausgleichsanspruch, Vorschuss, Entschädigung
Rechtsfrage: Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung an einen Handelsvertreter, die - unter Absenkung der Provisionssätze - auf den späteren Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB angerechnet wird, als nach § 34 EStG tarifbegünstigte Entschädigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.02.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 2742/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2015
Erledigungs-Az: X R 12/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 74