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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 16/15 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 19 a, EStG § 8, BewG § 11 Abs. 2, BewG § 9 |
Schlagwörter | Aktie, Vermögensbeteiligung, Bewertung, Geldwerter Vorteil, Gemeiner Wert, Börse |
Rechtsfrage: | Geldwerter Vorteil bei Aktienerwerb im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms: Kann bei der Bewertung nicht börsennotierter Aktien trotz im amtlichen Handel festgesetzter Börsenkurse für gattungsgleiche Aktien der Börsenkurs bei der Ableitung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG mit der Begründung außer Betracht bleiben, das Handelsvolumen an der Börse sei zu gering gewesen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 13142/12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 16/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 45 |