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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2369/09 (BVerfG) |
§§: | EStG 1997 § 10 Abs. 3, EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 1, DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5, DBA-Frankreich Art. 14 Abs. 2, EG Art. 39, EG Art. 12, EG Art. 18 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitnehmer, Doppelbesteuerung, Freizügigkeit, Gleichheit, Grenzgänger, Kontoführungsgebühr, Rentenbesteuerung, Sonderausgabe, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Schutzbereich und Verhältnis zu Art. 12 und Art. 18 Abs. 1 EG - keine Harmonisierung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU - Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung in Frankreich und Deutschland gemeinschaftsrechtlich nicht geboten - Kontoführungsgebühren und Umtauschgebühren für in ausländischer Währung ausgezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | X R 57/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 225 S. 421 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 01 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2369/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |