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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 80/06
§§: EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige Ablehnung der Kindergeldfestsetzung kurz vor Jahresende (Bescheid vom 10.12.2004; Einspruchsentscheidung vom 29.12.2004) wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.08.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 110/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 34
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage