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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 50/05
§§: EStG § 23 Abs. 3, AO 1977 § 356
Schlagwörter Wertpapiergeschäfte, Spekulationsgeschäft, Verlustfeststellung, Antragsfrist
Rechtsfrage: Verlustfeststellung nach § 23 Abs. 3 EStG - Kann dann, wenn der Einkommensteuerbescheid keine Belehrung darüber enthält, dass die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid beantragt werden kann, der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus bisher nicht erklärten Wertpapiergeschäften auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids innerhalb der Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gestellt werden - Anforderungen an die Belehrungspflicht des § 356 Abs. 1 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.11.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 1086/04 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2006
Erledigungs-Az: IX R 50/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 33