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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 8/05 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Auslandsreise, Kongress, Arzt, Berufliche Veranlassung |
| Rechtsfrage: | Aufwendungen eines vom Arbeitgeber unter Übernahme der Seminarkosten für die Teilnahme an Fachkongressen in Mayrhofen und St. Anton während der Urlaubs- bzw. Skisaison freigestellten Krankenhausarztes ausschließlich beruflich veranlasst? Genügt hierfür bereits die Kongress-Teilnahmebestätigung oder müssen alle Einzelveranstaltungen eines Kongresses zusätzlich durch konkrete Anwesenheitstestate belegt sein, um eine private Mitveranlassung auszuscheiden? Zu Sinn und Zweck von Anwesenheitstestaten bei großen Fachkongressen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 170/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 03 13 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.01.2007 |
| Erledigungs-Az: | VI R 8/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 07 66 |