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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/05 |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3, AuslG § 56 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Verfassung, Duldung |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für Ausländer, die in Deutschland nur geduldet, nicht aber im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97) und Verstoß gegen Art. 39 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Algerien vom 27.9.1978? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | V 243/2000 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 31/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |