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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 80/99 |
| §§: | AO 1977 § 42, UmwStG § 20 Abs. 5, EStG § 34 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Missbrauch, Umwandlung, Ermäßigter Steuersatz |
| Rechtsfrage: | Ist die Steuervergünstigung nach § 20 Abs. 5 UmwStG i.V. mit § 34 Abs. 1 EStG zu versagen, da es sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine GmbH und bei dem anschließenden Verkauf der GmbH-Anteile um einen Gestaltungsmissbrauch gehandelt haben könnte? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 22.04.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | X 135-137/94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.03.2001 |
| Erledigungs-Az: | I R 80/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 51 |