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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 57/05
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 23 Abs. 4, BGB § 167 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Vertretung, Vollmacht, Formvorschriften, Steuersatz
Rechtsfrage: Verwirklichung des Erwerbsvorgangs - Vollmachtserteilung beurkundungsbedürftig? Wann ist der Erwerbsvorgang für einen Grundstückserwerb verwirklicht, wenn eine der Parteien bei Vertragsabschluss durch einen mündlich bevollmächtigten Vertreter handelt? Im Streitfall wurde die Vollmacht fernmündlich in Anwesenheit des Notars erteilt mit dem Versprechen, eine notarielle Vollmachtsbestätigung nachzureichen. Dies wurde im Kaufvertrag beurkundet und die entsprechende Vollmachtsbestätigung wurde später nachgereicht. Sollte die Erteilung der Vollmacht beurkundungsbedürftig sein, so wäre der Erwerbsvorgang erst dann verwirklicht, wenn diese vorliegt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.08.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 892/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 361
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2007
Erledigungs-Az: II R 57/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 48