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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 65/02 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Erbbaurecht, Erbbauzins, Vorauszahlung, Einmalbetrag |
| Rechtsfrage: | Erbbauzins - Wie ist im Rahmen der Überschusseinkünfte eine im Voraus erbrachte Einmalzahlung von Erbbauzinsen ertragsteuerlich zu behandeln - Ist der im Wege einer Einmalzahlung im Voraus geleistete Erbbauzins für die Bestellung eines Erbbaurechts über 99 Jahre sofort in voller Höhe im Jahr der Zahlung oder gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG nur verteilt auf die Laufzeit des Erbbaurechts als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 29.10.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 4624/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 15 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.09.2003 |
| Erledigungs-Az: | IX R 65/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 50 34 |