Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-525/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 108
Schlagwörter EU, EG, Luxemburg, Beihilfe, Nichtigkeit, Rückforderung
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Klage für zulässig und begründet zu erklären; - den angefochtenen Beschluss (Beschluss der Kommission vom 20.6.2018 über die staatliche Beihilfe SA.44888 (2016/C) (ex 2016/NN), die Luxemburg zugunsten von ENGIE gewährt hat) für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird; der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 399 S. 44
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 12.05.2021
Erledigungs-Az: Rs T-516/18 und T-525/18