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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-65/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Körperschaftsteuer, Spanien, Geschäftswert, Firmenwert, Abschreibung
Rechtsfrage: Rechtsmittel des Königreichs Spanien gegen das EuG-Urteil vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-399/11 RENV: Der Rechtsmittelführer beantragt, - dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben und das Urteil des Gerichts vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-399/11 RENV aufzuheben; - Art. 1 Abs. 1 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit im Beschluss 2011/282/EU der Kommission vom 12.1.2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien die Auffassung vertreten wird, dass die fragliche steuerliche Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt; - der Rechtsmittelgegnerin die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.11.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-399/11 RENV
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 112 S. 37
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.10.2021
Erledigungs-Az: Rs C-53/19 P (EuGH) und C-65/19 P