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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 11/12 (BFH)
§§: UStG 2005 § 3 Abs. 1 b Nr. 3, UStG 2005 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Gemischtgenutztes Grundstück, Unentgeltliche Wertabgabe, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Strittig sind die Berechnung der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe (Fläche des unternehmerisch genutzten Teils des Hauses) für ein gemischt-genutztes Grundstück und die Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten des gemischt-genutzten Gebäudes. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.12.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 4567/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2014
Erledigungs-Az: V R 11/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 31