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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 19/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankheitskosten, Zumutbare Belastung |
Rechtsfrage: | Abzug von Krankheitskosten bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes: Ist eine Zumutbarkeitsgrenze i.S. des § 33 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen, obwohl das Kind nicht einkommensteuerpflichtig war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 238/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2013 |
Erledigungs-Az: | XI R 49/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 49/10 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 21 89 |