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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 91/06 |
§§: | EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Änderung, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige rückwirkende Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 186/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 72 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |