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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 4/18 (BFH) |
§§: | EStG § 35 a Abs. 3, EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Haushalt, Öffentliche Hand, Straßenreinigung |
Rechtsfrage: | Sind Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden (hier: Reparatur eines Hoftores in einer Tischlerei), als Handwerkerleistungen in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35 a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35 a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen? - Können Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und mit dem Steuerpflichtigen nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, im Rahmen des § 35 a EStG begünstigt sein (hier: Straßenreinigungsgebühr)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 12040/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.05.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 4/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 18 08 |