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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 84/13 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Andere Person, Zurechnung, Amtsträger, Ermittlungspflicht, Beweislast |
Rechtsfrage: | Ist eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeschlossen, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter nicht mehr erinnern kann, ob er Tatsachen, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, bei der Bearbeitung des streitgegenständlichen Veranlagungsvorgangs noch wusste? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1503/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 84/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 62 |