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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 82/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 S 2
Schlagwörter Hoheitsbetrieb, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Betriebsvermögen, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Kann ein Blockheizkraftwerk zum Betriebsvermögen eines kommunalen Betriebs gewerblicher Art gehören oder gehört es zum Hoheitsvermögen der Gemeinde, so dass sich aus den Leistungsverrechnungen zwischen den Stadtwerken und der Gemeinde verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.07.2000
Vorinstanz/AZ: II 1061/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2001
Erledigungs-Az: I R 82-85/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 10