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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 64/14 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnung, Steuernummer, Rechtmäßigkeit
Rechtsfrage: War die Verweigerung des Vorsteuerabzugs mit dem Hinweis, die Rechnungen weisen eine unzutreffende Steuernummer des Rechnungsausstellers aus, rechtmäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.11.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 5083/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2016
Erledigungs-Az: V R 64/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 64/14 ruht gemäß Beschluss vom 7.4.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren des Niedersächsischen FG 5 K 40/14 (Az. des EuGH: Rs C-518/14). -- Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 15.9.2016 Rs C-518/14 wird das Verfahren V R 64/14 fortgeführt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 65