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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/14 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Selbständige Arbeit, Abgrenzung, Vergleichbarkeit, Gutachten, Wissensprüfung
Rechtsfrage: Erzielt ein für Großunternehmen tätiger Controller, der betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in den Bereichen von Verwaltungs- und Rechnungswesen erbringt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil von einer Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit der eines beratenden Betriebswirts ausgegangen werden kann, auch wenn ein Sachverständigengutachten und eine erfolgreich abgelegte Wissensprüfung keine Rückschlüsse auf den theoretischen Kenntnisstand in den Streitjahren zulassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.02.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 2562/10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2016
Erledigungs-Az: VIII R 2/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 56