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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-10/10 (EuGH)
§§: EG Art. 56
Schlagwörter EG, EU, Österreich, Spende, Kapitalverkehrsfreiheit, Forschung
Rechtsfrage: Hat die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG sowie aus Art. 40 EWR-Vertrag verstoßen, indem sie die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen mit Forschungsaufgaben und Lehraufgaben lediglich im Falle von in Österreich ansässigen Einrichtungen zugelassen hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Republik Österreich
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 63 S. 38
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.06.2011
Erledigungs-Az: Rs C-10/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 20 29