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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 25/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 a Abs. 6 a, UStG 1999 § 1 Abs. 1 a |
Schlagwörter | Geschäftsveräußerung im Ganzen, Berichtigung, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Ist die Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG wegen Fortführung des Geschäftsbetriebs der Vermietung anzusehen, wenn die Alleingesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH von ihrem Ehegatten das an die GmbH vermietete Grundstück ohne Übernahme des Mietvertrags erwirbt, mit der Folge, dass die nunmehrige Grundstückseigentümerin gem. § 1 Abs. 1 a Satz 3 i.V.m. § 15 a Abs. 6 a UStG in den Berichtigungszeitraum des Grundstücksveräußerers eintritt, wenn im Übertragungszeitpunkt Einigkeit über den Verbleib der GmbH in den Geschäftsräumen auf dem übertragenen Grundstück bestand und die neben dem Grundstückskaufvertrag zeitnah abgeschlossenen übrigen Verträge über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs der GmbH an den Grundstücksveräußerer und der - später wegen Verzichts auf die Optionsmöglichkeit steuerfreien - Vermietung des übertragenen Grundstücks an die GmbH als Regelungseinheit zu beurteilen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 412/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1978 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 25/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 27 76 |