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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 88/01 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung, Billigkeit |
Rechtsfrage: | Ist es ermessensgemäß, eine Billigkeitsmaßname im Falle der "Weiterleitung" von der förmlichen schriftlichen Erklärung des vorrangig kindergeldberechtigten Elternteils über den Erhalt des gesamten Kindergeldes auf einem von der Familienkasse für diesen Zweck bereitgestellten Vordruck abhängig zu machen, wenn der vorrangig Berechtigte formlos bestätigt, das (hälftige) Kindergeld erhalten zu haben? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1503/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 77/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 77/01 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 41 |