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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 53/05 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 1 Satz 3, EStG § 2 Abs. 3, EStG § 52 Abs. 1, EStR 1999 R 115 Abs. 6, StEntlG 1999/2000/2002
Schlagwörter Verlustrücktrag, Verlustabzug, Mindestbesteuerung
Rechtsfrage: Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten; ist für die Ermittlung des Verlustrücktrags die Anweisung in R 115 Abs. 6 EStR 1999 zutreffend? - Das Verfahren ist bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 21.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.12.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 3823/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2011
Erledigungs-Az: IX R 53/05
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - Das Verfahren IX R 53/05 wurde mit Beschluss vom 18.1.2011 wieder aufgenommen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 30 62