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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/03
§§: EStG § 4, EStG § 21
Schlagwörter Wirtschaftsgut, Nutzungszusammenhang, Entnahme, Gebäudeteil
Rechtsfrage: Können zu gleichen (fremden Wohn)zwecken genutzte Gebäudeteile auch dann nur einheitlich dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden, wenn die gleichartige Nutzung beider Gebäudeteile auf einer Nutzungsänderung eines Gebäudeteils (der ursprünglich eigengewerblich, dann fremdgewerblich genutzt und zuletzt zu fremden Wohnzecken vermietet wurde) beruht? Ist deshalb ggf. der ursprünglich eigengewerblich genutzte Gebäudeteil zu entnehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.04.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 3389/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1149
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 34 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: XI R 31/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 13 15