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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 4/02
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Referendar, Aufbaustudium
Rechtsfrage: Aufwendungen für ein Auslandsstudium (Master of Law) im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen und vor Beginn des Referendariats als Fortbildungskosten (vorweggenommene Werbungskosten) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Referendar abziehbar? Ist eine Aufsplittung von Weiterbildungskosten in Aus- und Fortbildungskosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses möglich? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.11.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 9033/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 252
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 55 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 4/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 52