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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-8/04 (EuGH)
§§: EG Art. 56
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Vermögensteuerfreibetrag, Einkommensteuergutschrift, EG, EU, Steuervergünstigung, Niederlande, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gebietsfremder
Rechtsfrage: Hat ein ausländischer steuerpflichtiger Angehöriger eines Mitgliedstaats, z.B. Deutschland, der die Vorteile aus dem niederländisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Anspruch nehmen kann, weil er nicht die insoweit aufgestellte Voraussetzung erfüllt, dass er mindestens 90 v.H. seiner Einkünfte in den Niederlanden erzielen muss, bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund des Gemeinschaftsrechts einen Anspruch auf Gewährung des Vermögensteuerfreibetrags und der Einkommensteuergutschrift durch die Niederlande, wenn ein ausländischer steuerpflichtiger Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats, im vorliegenden Fall Belgien, bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund des niederländisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens (i.V.m. dem Erlass des Staatssecretaris van Financien vom 21.2.2002, Nr. CPP 2001/2745, BNB 2002/164) Anspruch auf diese Vorteile hat, auch wenn er ebenfalls nicht mindestens 90 v.H. seiner Einkünfte in den Niederlanden erzielt?
Vorinstanz: Gerechtshof Hertogenbosch
Vorinstanz/Datum: 08.01.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 59 S. 17
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache - ABl EU 2006 Nr. C 60 S. 32