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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 48/12 (BFH) |
§§: | EStG § 35 Abs. 2 Satz 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Veräußerungsgewinn, Gesellschafterwechsel, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Ist ein auf Veräußerungsgewinne entfallender Gewerbesteuermessbetrag bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft nur den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen, die gewerbesteuerpflichtige Veräußerungsgewinne erzielt haben, oder ist er "nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" (§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG) auf alle im Wirtschaftsjahr beteiligten Gesellschafter aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2305/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 368 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 48/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 40 |