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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 18/13 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8 |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Betreuung, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG verfassungswidrig, soweit diese für die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von Kindern unter drei Jahren die Erwerbstätigkeit beider Elternteile voraussetzen, da es einerseits an einer sachlich gebotenen Differenzierung hinsichtlich des Umfangs der Berufstätigkeit fehlt und andererseits weitere Zwangsläufigkeitsgründe in die gesetzliche Regelung hätten einbezogen werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1455/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 18 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 18/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 73 |