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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 46/03
§§: InvZulG § 2 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 5, InvZulG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Verbleiben, Nutzungsüberlassung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Qualifiziertes Verbleiben bei langfristiger Nutzungsüberlassung: Besteht bei einem langfristig überlassenen Wirtschaftsgut nur dann ein Investitionszulagenanspruch, wenn auch der Nutzende anstelle des Investors die Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionszulage erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.06.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 3060/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2005
Erledigungs-Az: III R 46/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 81