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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 11/04
§§: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, Feuerwehrmann
Rechtsfrage: Übt ein Berufsfeuerwehrmann, der während der vorgeschriebenen Dienstzeit in der Feuerwache anwesend sein muss, während dieser Zeit stets auch Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, eine Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit aus mit der Folge, dass entsprechender Verpflegungsmehraufwand zu gewähren ist? Ist hierfür entscheidend, dass sich der Feuerwehrmann der Unvorhersehbarkeit des Wechsels und des Einsatzortes nicht entziehen kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.06.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 3113/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 32 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: VI R 11/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 37 79